Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhalt
Gültigkeit
Angebot, Vertragsschluss, Kostenvoranschlag, Beratungsauftrag & Stellvertretung
Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
Lieferung / Abnahme & Berichterstattung
Erfüllungsort
Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Rücktritt
Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
Nutzung / Schutz des geistigen Eigentums
Gewährleistung
Haftung, Schadenersatz
Loyalität
Datenschutz, Geheimhaltung
Gerichtsstand / Mediationsklausel
Dauer des Vertrags
Sonstiges
1. Gültigkeit
1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und der Auftragnehmer:in (.DEMAKO, Inhaber: Vincent Ribbers, B.A.) – im Folgenden wird der/die Vertragspartner:in als Kunde bezeichnet – gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit .DEMAKO, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
1.2. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden – werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von .DEMAKO ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
1.3. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich oder auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail) bekannt gegeben. Änderungen können jederzeit erfolgen und erlangen vier Wochen nach Bekanntgabe Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist schriftlich widerspricht.
2. Angebot, Vertragsschluss, Kostenvoranschlag, Beratungsauftrag & Stellvertretung
2.1. Angebote von .DEMAKO sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Grundlage für die Erstellung des Angebots bzw. Kostenvoranschlages bilden die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen und Hilfsmittel.
2.2. Der Kunde hat das Angebot auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Der Vertrag kommt durch Annahme der Bestellung/Auftragserteilung durch .DEMAKO zustande, und zwar wahlweise entweder durch Absendung eines formlosen Bestätigungsschreibens oder einer Firmenmässig unterfertigten Auftragsbestätigung von .DEMAKO mittels E-Mail.
2.3. Das Angebot bzw. der Kostenvoranschlag wird von .DEMAKO nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Bestellung/Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird .DEMAKO den Kunden davon unverzüglich verständigen.
Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
2.4 Der Umfang des konkreten Beratungsaufwandes wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.5 .DEMAKO ist berechtigt, die obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch .DEMAKO selbst. Es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden.
2.6 Der Kunde sorgt dafür, dass .DEMAKO auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von .DEMAKO bekannt werden.
2.7. Der Kunde wird .DEMAKO auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt
3.1. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preisangaben als Nettopreise in Euro „ab Werk“ bzw. „ex works“ INCOTERMS 2010 exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie exklusive aller mit dem Versand oder der Installation entstehenden Kosten und Spesen.
3.2. Dienstleistungen einschließlich der Schulung und Einarbeitung der Mitarbeiter des Kunden werden von .DEMAKO zu den am Tag der Leistungserbringung geltenden Dienstleistungssätzen nach Zeitaufwand verrechnet und während der Normalarbeitszeit erbracht.
3.3. Sofern nicht anders vereinbart, werden mit der Durchführung des Auftrages bzw. Erbringung der Dienstleistung anfallende Reisekosten und Spesen dem Kunden neben dem vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. .DEMAKO verrechnet für ihre Leistungen jede angefangene Viertelstunde.
3.4. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig.
3.5. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail ohne digitale Signatur. Auf Verlangen des Kunden werden Rechnungen postalisch versandt.
3.6. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 456 UGB iVm § 1333 Abs 2 ABGB verrechnet. Der Kunde ist bei Zahlungsverzug verpflichtet, sämtliche bei .DEMAKO durch diesen Zahlungsverzug entstehenden zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich .DEMAKO vor.
3.7. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Mit Eintritt des Terminverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bei Terminverlust steht .DEMAKO das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Ware ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen bzw. zurückzubehalten und die laufenden Arbeiten vorläufig einzustellen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.
4. Lieferung / Abnahme und Berichterstattung
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, die von .DEMAKO zur Verfügung gestellten Beratungen und Leistungen abzunehmen.
4.2. Die Beratungen und Leistungen von .DEMAKO sind stets teilbar (Projektmeilensteine).
4.3. .DEMAKO verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Kunde Bericht zu erstatten.
4.4. Dienstleistungen gelten mit tatsächlicher Erbringung als abgenommen.
4.5. Stellt der Kunde nach Abnahme wesentliche Mängel fest, so ist er berechtigt, diese im Rahmen der Gewährleistung ausreichend dokumentiert durch .DEMAKO beheben zu lassen. .DEMAKO bemüht sich um raschest-mögliche Mängelbehebung, wobei eine definierte Behebungszeit nicht garantiert wird. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme von Leistungen oder Beratungen wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
4.6. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten von .DEMAKO liegen, entbinden .DEMAKO der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.
4.7. .DEMAKO behält sich das Recht an den dem Kunden gelieferten Dienstleistungen, Beratungen, Waren und allen sonstigen hierzu zur Verfügung gestellten Unterlagen bis zur vollständigen Bezahlung vor.
4.8 Den Schlussbericht erhält der Kunde in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
4.9 .DEMAKO ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung.
5. Erfüllungsort
5.1. Erfüllungsort ist der Sitz von .DEMAKO. .DEMAKO ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
5.2. Die Kosten und das Risiko der Lieferung trägt der Kunde. Für Daten geht die Gefahr des Untergangs bzw. der Veränderung der Daten beim Download und beim Versand via Internet mit dem Überschreiten der .DEMAKO Netzwerkschnittstelle auf den Kunden über. Der Kunde trägt ferner die Gefahr und trifft ihn die Pflicht zur Sicherung von Echtdaten, wenn mit diesen zum Test auf der zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet wird.
6. Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Rücktritt
6.1. .DEMAKO ist bestrebt, die vereinbarten Lieferfristen und -termine nach Möglichkeit einzuhalten. Sie sind, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden, unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung und Übergabe an den Kunden.
6.2. Verzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von .DEMAKO nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von .DEMAKO führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.
6.3. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Verzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen – zumindest 4-wöchigen – Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefs möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den Beratungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.
6.4. Sollte sich bei der Durchführung des Auftrages herausstellen, dass die Erbringung der Leistung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, wird .DEMAKO dies dem Kunden sofort anzeigen.
Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft dieser nicht die Voraussetzung, dass die Ausführung bzw. Erbringung der Leistung möglich wird, kann .DEMAKO die Ausführung ablehnen und vom Auftrag zurückzutreten. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Säumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, ist .DEMAKO zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sämtliche .DEMAKO entstandenen Kosten und Spesen sind vom Kunden zu ersetzen.
6.5. Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung von .DEMAKO möglich. Ist .DEMAKO mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe eines Drittels des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
7. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
7.1. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zu verweigern oder zurückzuhalten.
7.2. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von .DEMAKO mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
8. Nutzung / Schutz des geistigen Eigentums
8.1. Alle Urheberrechte an den erbrachten Leistungen (insbesondere Strategien, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) stehen .DEMAKO zu. Z
.DEMAKO räumt dem Kunden ein nicht-exklusives, zeitlich unbeschränktes Recht ein, die in der Auftragsbestätigung bezeichneten Leistungen und Programme nach den dort festgelegten Spezifikationen sowie nach Maßgabe des geltenden Urheberrechts in seinem Geschäftsbetrieb zu nutzen.
8.2 Der Kunde ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von .DEMAKO zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von .DEMAKO – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
8.3. Es ist dem Kunden oder Dritten nicht gestattet, die urheberrechtlich geschützten Leistungen von .DEMAKO durch alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten nach dem Urheberechtsgesetz ohne Zustimmung von .DEMAKO zu verwerten, insbesondere zu vervielfältigen, zu verbreiten, vorzuführen, öffentlich zugänglich zu machen und wiederzugeben, zu bearbeiten oder umzugestalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm gewährten nicht-exklusiven Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen oder Dritten entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.
8.4. Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung der in Punkt 8.1 erbrachten Leistungen werden keine Rechte, insbesondere Miturheberrechte erworben.
8.5. Verstöße gegen die obigen Bestimmungen haben gesetzliche Ansprüche zur Folge, insbesondere Auf Unterlassung und/oder Schadenersatz und berechtigt .DEMAKO außerdem zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses.
9. Gewährleistung
9.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 4 Wochen ab Annahme gemäß 4. dieser AGB.
9.2. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung.
9.3. Auftretende Mängel sind vom Kunden unverzüglich, ausreichend spezifiziert und schriftlich zu rügen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde .DEMAKO alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. .DEMAKO ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung) selbst zu bestimmen.
9.4. Sofern .DEMAKO Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienstleistungen erbringt (z.B. Kosten für Hilfestellung, Fehlerbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind, sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen) werden diese gemäß den gültigen Dienstleistungssätzen nach Zeitaufwand verrechnet. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, die durch Änderungen, Ergänzungen oder sonstigen Eingriffe, die vom Kunden oder von dritter Seite vorgenommen worden sind, verursacht wurden.
9.5. Ferner übernimmt .DEMAKO keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, die Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
10. Haftung, Schadenersatz
10.1. Schadenersatzansprüche gegen .DEMAKO sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder besonders grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet .DEMAKO ausschließlich nur für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger.
10.2. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet .DEMAKO nicht.
10.3. Sofern, in welchem Fall auch immer, eine Vertragsstrafe zu Lasten von .DEMAKO wurde, unterliegt diese dem richterlichen Mäßigungsrecht und die Geltendmachung von über die Pönale hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.
10.4 Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von .DEMAKO zurückzuführen ist.
10.5. .DEMAKO haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von .DEMAKO zugänglich sind.
11. Loyalität
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertragsverhältnisses und 3 Jahre nach Beendigung desselben unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner verpflichtet sich zur Zahlung von pauschaliertem Schadenersatz in der Höhe eines halben Jahresgehaltes des Mitarbeiters.
12. Datenschutz, Geheimhaltung
12.1. .DEMAKO verpflichtet seine Mitarbeiter sowie Dritte, die Bestimmungen gemäß §§ 14ff des Datenschutzgesetzes einzuhalten.
12.2 .DEMAKO verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Kunden erhält.
12.3. Der Kunde verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von .DEMAKO zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder aufgrund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontakts zu .DEMAKO bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von .DEMAKO Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiter verpflichtet sich der Kunde, Informationen nur auf „need to know“-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für 3 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit .DEMAKO oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für 3 Jahre nach Angebotslegung von .DEMAKO aufrecht.
12.4. Für jeden einzelnen Verstoß gegen eine vertragliche Verpflichtung ist der Kunde verpflichtet, an .DEMAKO eine schadens- und verschuldensunabhängige Strafe in Höhe von EUR 25.000 unverzüglich zu bezahlen. .DEMAKO ist berechtigt, einen über die Konventionalstrafe hinausgehenden Schaden geltend zu machen.
12.3 .DEMAKO sendet hierzu dem Kunden eine gesonderte Datenschutz- und Geheimhaltungsvereinbarung per E-Mail zu, welche zu Unterzeichnen und retour zu senden ist.
13. Gerichtsstand / Mediationsklausel
13.1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz von .DEMAKO sachlich zuständige Gericht.
13.3. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
13.4. Mediationsklausel:
(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschafts Mediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschafts Mediatoren:innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater:innen, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
14. Dauer des Vertrags
14.1. Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.
14.2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in
Zahlungsverzug gerät, oder
wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die
kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren von .DEMAKO weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von .DEMAKO eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren
15. Sonstiges
15.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und
durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
15.2. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
15.3. Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig.
15.4 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
Stand Mai 2023